Behindertenwerkstätten in der Arbeitsgesellschaft
3 | Riga
15.09.2026, 11:30 - 11:45 MESZ
Behindertenwerkstätten stehen seit Jahren zurecht in der Kritik: Sie widersprechen zentralen Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, sind ein segregierender Raum und erfüllen ihren angeblichen Zweck der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht. Warum wird dennoch so hartnäckig an ihnen festgehalten?
Der Beitrag argumentiert, dass Behindertenwerkstätten eine systemstabilisierende Funktion erfüllen. In kapitalistischen Arbeitsgesellschaften wird gesellschaftlicher Wert von Menschen stark an der Norm der Arbeits- und Leistungsfähigkeit bemessen. Die Aufrechterhaltung dieser Norm erscheint als eine zentrale Voraussetzung kapitalistischer Arbeitsgesellschaften.
Behindertenwerkstätten ermöglichen es, Menschen mit Behinderung symbolisch in diese Arbeitsnorm einzubinden, obwohl sie vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Ohne diese zumindest symbolische Einbindung liefe die Norm der Arbeits- und Leistungsfähigkeit stärker Gefahr, allgemein infrage gestellt zu werden. Aus dieser Perspektive lässt sich erklären, warum die segregierende und mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbare Struktur der Behindertenwerkstätten trotz jahrzehntelanger Kritik fortbesteht: Sie trägt zur Stabilisierung bestehender, ökonomisch geprägter Macht- und Gesellschaftsverhältnisse bei.
Diese Erklärung legitimiert Behindertenwerkstätten jedoch nicht. Im Gegenteil: Für die Frage nach einer humanen Zukunft der Arbeit muss diskutiert werden, wie sie strukturell überwunden und durch UN-Behindertenrechtskonforme Strukturen ersetzt werden können.