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Mehr als nur Bürokratie: Das Lieferkettengesetz sorgt für mehr Fairness

zuletzt aktualisiert: 19. January 2026

Seit 2023 müssen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) große Unternehmen in Deutschland für Menschenrechte in ihren Lieferketten geradestehen. Doch was bewirkt das LkSG wirklich? Im Working Paper »Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz« von Judith Beile und Katrin Vitols wird klar: Das LkSG ist ein hilfreiches Werkzeug, vor allem für Arbeitnehmervertretungen. Es geht im Kern darum, wie Konzerne ihrer Verantwortung nachkommen und welche neuen Hebel für die Mitbestimmung dadurch entstehen.

Links ein Mann, rechts daneben eine Frau stöbernd in einem Klamottengeschäft.
Wer zahlt den wahren Preis für unsere Kleidung? Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, für faire Arbeitsbedingungen und den Schutz von Menschenrechten in ihren globalen Lieferketten zu sorgen.IMAGO / Westend61

tl;dr: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz wirkt: Seit der Einführung des LkSG im Januar 2023 müssen sich Unternehmen verbindlich mit Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten befassen. Das führt zu mehr Transparenz und klareren Verantwortlichkeiten.

  • Große Unterschiede: Es gibt noch viel zu tun. Denn während einige schon weit sind, veröffentlichen andere kaum Informationen. Das zeigt eine Analyse von 90 DAX- und MDAX-Unternehmen.

  • Chance für Mitbestimmung: Das Gesetz gibt Arbeitnehmervertretungen konkrete Anknüpfungspunkte, um bei der Gestaltung von Lieferketten mitzuwirken – von Risikoanalysen bis zu Beschwerdeverfahren.

  • Bessere Arbeitsbedingungen: Fallstudien belegen, dass Betriebsräte und Gewerkschaften das Gesetz bereits nutzen, um ihre Rolle zu stärken und für bessere Arbeitsbedingungen weltweit einzutreten.

Globale Wirtschaft, lokale Verantwortung: Ein Gesetz mischt die Karten neu

Unsere globalisierte Welt ist auf komplexen Lieferketten aufgebaut. Das T-Shirt aus Bangladesch, das Smartphone aus China, der Kaffee aus Brasilien – unzählige Produkte unseres Alltags sind das Ergebnis internationaler Arbeitsteilung. Doch die Vorteile der Globalisierung haben oft eine Schattenseite: Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung und Umweltzerstörung sind in den Lieferketten, besonders im globalen Süden, traurige Realität.

Lange Zeit war die Verantwortung der Unternehmen dafür freiwillig. Das hat sich mit dem 1. Januar 2023 geändert. Seitdem gilt in Deutschland das LkSG. Es verpflichtet große Unternehmen, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Doch was hat sich seit der Einführung des Gesetztes wirklich getan? Bringt es mehr Gerechtigkeit in globale Lieferketten oder nur mehr Bürokratie für die Unternehmen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Zahlen

  • 900

    Unternehmen in Deutschland waren 2023 nach dem LkSG verpflichtet, sich um Menschenrechte in ihren Lieferketten zu kümmern.

  • 4.800

    Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Beschäftigten fallen ab 2024 insgesamt in den Geltungsbereich des Gesetzes.

  • 88 %

    der in einer Analyse untersuchten Großunternehmen aus DAX- und MDAX haben bereits einen Verhaltenskodex für ihre Lieferant*innen eingeführt.

Auf dem Prüfstand: Eine erste Bilanz zum Lieferkettengesetz

Um herauszufinden, wie es in der Praxis mit dem LkSG aussieht, lohnt ein Blick auf die Schwergewichte der deutschen Wirtschaft: die 90 Konzerne aus DAX und MDAX. Ihre Geschäftspraktiken prägen globale Standards und ihre Lieferketten umspannen den gesamten Globus. Wie sie das Gesetz umsetzen, hat Signalwirkung.

»Die Bandbreite ist groß – während einige Unternehmen kaum Informationen veröffentlichen, haben andere bereits recht ausgefeilte Prozesse und berichten Details zu Verfahren und Ergebnissen.«
Judith Beile und Katrin Vitols im Working Paper »Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz«

Bei den Unternehmen zeigt sich ein gespaltenes Bild: Das Thema ist in den Chefetagen angekommen, doch die Umsetzung klafft weit auseinander. Während einige Konzerne bereits ausgefeilte Prozesse etabliert haben, um ihre Verantwortung wahrzunehmen, veröffentlichen andere kaum Informationen dazu. Fest steht aber: Das Gesetz wirkt. Es zwingt Unternehmen, sich verbindlich mit Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltschutz bei ihren Zulieferern auseinanderzusetzen.

Das Gesetz hat also konkrete Aktivitäten in den Unternehmen ausgelöst:

  • Grundsatzerklärungen sind fast Standard: Über zwei Drittel der 90 untersuchten Konzerne haben mittlerweile eine öffentliche Erklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschiedet.

  • Risikomanagement wird ausgebaut: Fast alle DAX40-Unternehmen haben inzwischen ein Risikomanagementsystem, das auch die Lieferkette umfasst.

  • Verhaltenskodizes für Lieferanten: 88 Prozent der Unternehmen haben klare Regeln für ihre Zulieferer formuliert.

Die rein formale Umsetzung hat ihre Grenzen. Oft werden die neuen Pflichten wie eine Checkliste abgehakt, ohne die dahinterliegende Haltung zu verinnerlichen. So werden Grundsatzerklärungen häufig ohne eine fundierte Risikoanalyse erstellt, obwohl diese die eigentliche Basis sein sollte. Beim Risikomanagement dominiert zudem oft die Frage: »Welches Risiko besteht für uns als Unternehmen?«, statt der vom Gesetzgeber intendierten Frage: »Welches Risiko verursachen wir für Menschen und Umwelt?«. Hier zeigt sich: Ein Gesetz allein verändert noch keine Unternehmenskultur. Dafür braucht es Menschen, die seine Umsetzung kritisch begleiten und aktiv mitgestalten.

Das LkSG als Werkzeug: Neue Hebel für die Mitbestimmung

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis: Das LkSG ist weit mehr als nur eine neue Berichtspflicht. Es ist ein Werkzeug für Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte und Gewerkschaften, um aktiv an der Gestaltung gerechterer Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Praxisbeispiele aus den Unternehmensfallstudien zeigen, dass die Mitbestimmung bereits an vielen Stellen ansetzt und ihre Rolle neu definiert:

Ein zentraler Hebel ist das neue Unterrichtungsrecht im Wirtschaftsausschuss. Hier müssen Unternehmensleitungen nun regelmäßig Rede und Antwort zur Umsetzung des LkSG stehen. Das schafft eine institutionalisierte Plattform, um auf Missstände hinzuweisen und konkrete Maßnahmen einzufordern.

»Hier hat das Gesetz vor allem zu mehr Transparenz, klareren Verantwortlichkeiten und inhaltlichen Verbesserungen von Maßnahmen geführt.«
Judith Beile und Katrin Vitols im Working Paper »Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz«

Auch bei der Risikoanalyse wird die Rolle der Mitbestimmung entscheidend. Betriebsräte und Gewerkschaften verfügen oft über internationale Netzwerke und erhalten Informationen über die Zustände vor Ort, die in keinem offiziellen Bericht auftauchen. Sie können den Fokus auf besonders kritische Themen wie die Vereinigungsfreiheit oder unsichere Arbeitsbedingungen legen und so sicherstellen, dass das Unternehmen genau hinschaut.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Beschwerdeverfahren. Beschäftigte in einer Textilfabrik in Asien werden sich eher an eine Gewerkschaft oder eine ihnen bekannte Arbeitnehmervertretung wenden als an eine anonyme Konzern-Hotline. Die Mitbestimmung kann hier als Brücke fungieren und das Vertrauen schaffen, das für ein wirksames Beschwerdesystem unerlässlich ist.

Der Weg in die Zukunft: Transparenz und Mitgestaltung einfordern

Das Lieferkettengesetz ist kein Selbstläufer, aber eine riesige Chance. Es schafft die notwendige Transparenz und liefert die Argumente, um Unternehmensleitungen in die Pflicht zu nehmen. Für Arbeitnehmervertretungen bedeutet das, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen, sich zu vernetzen und Wissen aufzubauen.

Es geht darum, die Spirale des globalen Unterbietungswettbewerbs zu durchbrechen. Wenn Unternehmen weltweit für faire Arbeitsbedingungen sorgen müssen, sichert das nicht nur die Rechte der Menschen im globalen Süden, sondern langfristig auch die von Beschäftigten hier in Deutschland. Das Gesetz ist somit ein erster, aber entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren und nachhaltigeren globalen Wirtschaft. Ein Weg, den die Mitbestimmung entscheidend mitgestalten kann und muss.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Über die Methodik

Die Untersuchung basiert auf einem Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden. Zunächst wurde eine umfangreiche Literaturanalyse durchgeführt. Darauf aufbauend werteten die Autorinnen die Unternehmenskommunikation von 90 DAX- und MDAX-Unternehmen aus dem Jahr 2021 (veröffentlicht 2022) systematisch aus. Dazu zählten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Verhaltenskodizes und Webseiten. Ergänzt wurde diese Analyse durch zehn Experteninterviews mit Vertreter*innen von Gewerkschaften, NGOs und Stiftungen. Sechs vertiefende Unternehmensfallstudien (u.a. bei Daimler Truck, Telekom und thyssenkrupp) liefern zudem praxisnahe Einblicke, wie die Einbindung der Mitbestimmung konkret gelingen kann.

Über die Autorinnen des Working Papers

  • Dr. phil Judith Beile

    ist Beraterin und Geschäftsführerin bei wmp consult Wilke Maack GmbH. Sie berät Mitbestimmungsvertreter*innen in wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Thema nachhaltiges Wirtschaften aus Perspektive der Mitbestimmung.

  • Dr. sc. pol. Katrin Vitols

    ist Politologin und Senior Research Managerin bei wmp consult – Wilke Maack GmbH. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Beschäftigung, industrielle Beziehungen und Corporate Social Responsibility/Nachhaltigkeit.