Arbeitswelt im Wandel: Standards für neue Arbeitsformen
zuletzt aktualisiert: 19. January 2026
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Der unbefristete Vollzeitjob galt lange als Norm. Doch die Arbeitswelt wird vielfältiger, flexibler – und prekärer. Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle wie Crowdworking lösen die Grenzen zwischen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen zunehmend auf. Das stellt unseren Sozialstaat und unsere Idee von Gerechtigkeit vor enorme Herausforderungen. Der Bericht »Arbeit transformieren!« von Kerstin Jürgens, Reiner Hoffmann und Christina Schildmann, entstanden 2017 als Abschluss der Kommission „Arbeit der Zukunft“ der Hans-Böckler-Stiftung, beschreibt die Veränderungen. Zugleich liefert er Denkanstöße dafür, wie die Gesellschaft den rasanten Wandel so meistern kann, dass Arbeit in der digitalen Ökonomie soziale Teilhabe und mehr als die bloße Existenzsicherung garantiert.
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Die Vorstellung von einem »normalen Job« hat unsere Gesellschaft jahrzehntelang geprägt: ein unbefristeter Vollzeitvertrag, der soziale Absicherung und eine verlässliche Lebensplanung garantiert. Dieses sogenannte Normalarbeitsverhältnis war das Fundament unseres Wirtschafts- und Sozialmodells, das nach dem Zweiten Weltkrieg für Stabilität und Wohlstand sorgte. Doch dieses Fundament bröckelt.
Schon seit den 1970er-Jahren geriet dieses Modell durch steigende Arbeitslosigkeit und verschärften internationalen Wettbewerb unter Druck. Die Antwort darauf war oft Deregulierung und Flexibilisierung. Die Folge: Eine massive Ausweitung von Beschäftigungsformen jenseits der alten Norm.
Neue Arbeitsrealitäten: Ein Flickenteppich der Beschäftigung
Heute ist die Arbeitswelt ein bunter, aber oft auch brüchiger Flickenteppich. Der Anteil der Jobs außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses hat sich zwischen 1991 und 2015 praktisch verdoppelt. Teilzeit, Minijobs, Befristungen und Leiharbeit sind für viele Menschen, insbesondere für Frauen, Geringqualifizierte und junge Arbeitnehmer*innen, zur Realität geworden.
Diese Entwicklung ist nicht nur eine Frage persönlicher Vorlieben für mehr Flexibilität. Oft sind atypische Beschäftigungsverhältnisse eine Reaktion auf fehlende Alternativen, eine unzureichende Kinderbetreuung oder eine starre Arbeitsorganisation im klassischen Vollzeitmodell. Die Konsequenz ist eine zunehmende Polarisierung der Arbeitswelt: Auf der einen Seite stehen gut geschützte Kernbelegschaften, auf der anderen Seite wächst ein Sektor mit geringer Sicherheit und wenigen Aufstiegschancen.
Verdopplung
Der Anteil der Beschäftigung außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses hat sich von 1991 bis 2015 fast verdoppelt
Minijobs
Im Jahr 2015 hatten 16 % der Erwerbstätigen einen Minijob.
Befristung
45 % aller Neueinstellungen erfolgen 2016 in befristeten Arbeitsverhältnissen.
Leiharbeit
Seit Mitte der 1990er-Jahre bis 2016 hat sich die Leiharbeit mehr als verfünffacht.
Diese Vielfalt wird dann zu einem zentralen sozialpolitischen Problem, wenn unterschiedliche Beschäftigungsformen zu extrem ungleichen Formen der sozialen Absicherung und arbeitsrechtlichen Behandlung führen.
Digitalisierung: Der Turbo für die Auflösung alter Grenzen
Die Digitalisierung wirkt in diesem Prozess wie ein Brandbeschleuniger. Sie verändert nicht nur Arbeitsabläufe, sondern schafft völlig neue Geschäftsmodelle, die die traditionellen Kategorien von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in endgültig infrage stellen. In der Plattformökonomie, beim Crowdworking oder bei komplexen, global vernetzten Dienstleistungsketten ist oft nicht mehr klar, wer eigentlich für wen arbeitet und wer die Verantwortung trägt.
Arbeit wird über digitale Plattformen an ein anonymes Heer von Arbeitskräften, die sogenannte Crowd, verteilt. Diese Menschen gelten rechtlich oft als Selbstständige und fallen damit aus fast allen Schutzsystemen heraus: Kündigungsschutz, Arbeitszeitregulierung, Mindestlohn – all das gilt für sie nicht. Das etablierte Konzept des »Betriebs« als räumliche und organisatorische Einheit wird durch digitale Netzwerke ersetzt. Das Risiko wird zunehmend auf die einzelnen »Marktteilnehmer*innen« abgewälzt, die früher als abhängige Beschäftigte geschützt waren.
Zeit für ein Update: Ein neues Schutzsystem für alle
Die Antwort auf diese Entwicklung kann nicht darin liegen, die Uhr zurückzudrehen. Stattdessen gilt es, die Idee von Arbeit und Schutz neu zu denken. Die Kommission schlägt vor, Abschied von der starren Idee des männlichen Alleinverdieners als Maßstab aller Dinge zu nehmen und die Vielfalt der Lebens- und Arbeitsentwürfe als neue Normalität anzuerkennen.
Konkret wird ein gestuftes Schutzmodell vorgeschlagen, das die starre Trennung zwischen »abhängig beschäftigt« und »selbstständig« überwindet:
Den Arbeitnehmer*innen-Begriff erweitern: Personen, die zwar formal selbstständig sind, aber faktisch wirtschaftlich oder organisatorisch von einem Auftraggeber abhängen (Stichwort: Scheinselbstständigkeit), müssen in den Schutz des Arbeitsrechts einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für viele, die ihre Arbeit über digitale Plattformen beziehen.
Eine Zwischenkategorie stärken: Die bereits existierende, aber kaum genutzte Kategorie der »arbeitnehmerähnlichen Person« sollte ausgebaut werden. Mit diesem Status bekommen Soloselbstständige Rechte gegenüber einem Auftraggeber, wenn sie von diesem einen erheblichen Teil ihres Einkommens beziehen – darunter Urlaubsanspruch und die Möglichkeit, Tarifverträge abzuschließen
»Tragbare Rechte« einführen: Bestimmte Schutzrechte müssen an die Person und nicht mehr an den Arbeitsvertrag gekoppelt sein. Dazu gehören Ansprüche aus der Rentenversicherung oder Weiterbildungsbudgets, die auch bei einem Wechsel des Jobs oder des Status (von angestellt zu selbstständig) erhalten bleiben. Das französische Modell eines persönlichen »Aktivitätskontos« dient hier als Vorbild.
Das Zivilrecht als soziales Schutznetz nutzen: Wo das Arbeitsrecht nicht greift, könnten Regelungen aus dem Verbraucherschutz oder dem Urheberrecht als »soziales Privatrecht« einen Mindestschutz bieten. Crowdworker*innen könnten beispielsweise als Verbraucher*innen gegenüber den Plattformen gestärkt werden, etwa durch ein kollektives Klagerecht.
Konkrete Vorschläge um digitale Arbeit fairer zu machen
Ein besonders spannender, aber auch kontroverser Vorschlag betrifft die Regulierung globaler digitaler Arbeit. Um Lohndumping durch Crowdworking zu verhindern, wird die Einführung eines »Auftraggeberprinzips« diskutiert. Das bedeutet: Wenn ein deutsches Unternehmen eine Dienstleistung über eine digitale Plattform einkauft, sollen deutsche oder europäische Standards für Löhne, Steuern und Arbeitsrecht gelten – egal, wo auf der Welt die Arbeit ausgeführt wird. Dieses Prinzip könnte die globalen Spielregeln grundlegend verändern, wirft aber auch noch viele offene Fragen bezüglich seiner Reichweite und Durchsetzbarkeit auf.
Gleichzeitig braucht es Instrumente zur Selbstorganisation der Crowdworkerinnen. Die Kommission schlägt den Aufbau einer kollektiven Kommunikationsinfrastruktur vor. Positive Beispiele gibt es bereits: Die von der IG Metall entwickelte Plattform faircrowdwork.org ermöglicht es Crowdworker*innen, Plattformen zu bewerten und sich zu vernetzen. Solche digitalen Werkzeuge sind entscheidend, um Transparenz zu schaffen und Gemeinschaft unter isoliert arbeitenden Menschen zu bilden.
Letztlich geht es darum, wie Verantwortung im digitalen Kapitalismus neu organisiert werden muss. Die Digitalisierung ist kein Naturgesetz, sondern ein Prozess, der gestaltet werden kann und muss – um Arbeit für so viele Menschen wie möglich besser zu machen. Die Denkanstöße in »Arbeit transformieren!« bieten dafür eine exzellente Grundlage.
FAQ
Über die Kommission »Arbeit der Zukunft«
Die Kommission wurde 2015 von der Hans-Böckler-Stiftung eingesetzt. Sie bestand aus 32 Mitgliedern aus Wissenschaft, den Aufsichtsräten und Betriebsräten großer Unternehmen, der Kreativwirtschaft, Gewerkschaften und Ministerien. Vorsitzende waren Prof. Dr. Kerstin Jürgens und Reiner Hoffmann. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führte die Kommission einen offenen Diskussionsprozess, um die Veränderungen in der Arbeitswelt zu analysieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Der Bericht ist kein klassischer Forschungsbericht mit quantitativer Methodik, sondern das Ergebnis eines intensiven, aushandlungsorientierten Dialogs zwischen Expert*innen und Praktiker*innen.
Mehr Informationen zur Kommission finden sich unter https://www.arbeit-der-zukunft.de/fakten-fuer-eine-gerechte-arbeit-der-zukunft.