Standards für eine Arbeitswelt im digitalen Wandel
Die Arbeitsverhältnisse sind vielfältiger geworden. Welche Stellung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt und damit in der Gesellschaft haben, entscheidet sich über die Beschäftigungsform: Haben die Arbeitenden überhaupt einen Arbeitsvertrag – oder erhalten sie (nur) einen Arbeitsauftrag? In welchem Umfang sind sie angestellt? Und zu welchen Konditionen? An diese Fragen knüpfen sich einerseits Chancen auf Einkommen und beruflichen Aufstieg, andererseits Rechte und soziale Absicherung. Letztere sind bislang an das Normalarbeitsverhältnis (unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung) gebunden, von dem es aber inzwischen viele Abweichungen gibt, z. B. bei befristeter Beschäftigung, Teilzeit, Leiharbeit, Werkverträgen oder Solo-Selbstständigkeit. Organisieren sich Betriebe netzwerkförmig, setzen sie zwar weiterhin auf Angestellte, nutzen aber auch Freelancer als flexible Arbeitskräfte. Auch die Arbeit auf digitalen Plattformen - beim »Crowdworking« werden Aufträge digital für einen globalen Arbeitskräftepool ausgeschrieben - ist ein Trend, der das bestehende Arbeitsrecht herausfordert. Diese Vielfalt bietet einigen mehr Autonomie und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleichzeitig ist eine Polarisierung des Arbeitsmarktes in stärker und schwächer geschützte Beschäftigung die Folge. Die weißen Flecken von Beschäftigung, die nicht mehr durch das Arbeitsrecht erfasst sind, wachsen. Nötig ist daher die Neufassung des Arbeitnehmerbegriffs und des Betriebsbegriffs, um einen Rahmen für moderne Beschäftigungsformen zu schaffen.